DieEnergieberater

Ingenieurbüro für Dienstleistungen an Gebäuden
Dipl. Ing. Holger Gehring, Architekt

Energieausweise

Die EU-Richtlinie 2002-91-EG über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ fordert Energieausweise über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ursprünglich war vorgesehen, diese Richtlinie in Deutschland bis Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen.
Die Umsetzung wird in der Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt werden. Der Referentenentwurf hierzu liegt vor.  Das Verfahren kann aber erst beginnen, wenn sich die politischen Entscheidunsträger über verschiedene Eckpunkte geeinigt haben. Auf Grund des nach der Verfassung und der gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundes vorgesehenen Verfahrensablauf ist mit dem Inkrafttreten der neugefassten Verordnung im laufenden Jahr nicht mehr zu rechnen. Am wahrscheinlichsten ist, aus heutiger Sicht, dass der Energieausweis ab dem 1. Januar 2007 verpflichtend eingeführt wird. Darüber hinaus soll es eine Übergangsfrist von sechs Monaten geben.
Aber - der Energieausweis für Gebäude wird Pflicht. Es ist bei Bau, Kauf oder Vermietung zwingend vorgeschrieben, dass vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter „Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ vorgelegt wird.
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um einen „Spritfresser“ handelt. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energieausweis ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobillienangeboten und deren Energiebedarf.